Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal. Durch das Inkrafttreten des Berufgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben. Kommt ein neuer Mitarbeiter in den Betrieb, so muss der Unternehmer sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.
Dauer:
2 Tage Beginn: 8:30h Ende: ca. 16:30h
Preis:
205,– € (pro Person, zzgl. MwSt.)
Voraussetzungen:
18 Jahre, Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“
Inhalt:
Unfallverhütung, Betriebssicherheitsprüfung, Traglastdiagramm, Betrieb und Verkehr, Stapeln von Lasten, Theoretische und praktische Prüfung, Fahrerlaubnis
JÄHRLICHE UNTERWEISUNG
Nach § 4 (1) der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 müssen vom Unternehmen in Betrieben beauftragte Gabelstaplerfahrer mindestens einmal jährlich über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterwiesen werden. Ziel ist es, die Unfälle mit Gabelstaplern zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten. Der betriebswirtschaftliche Schaden ist groß. Dieses Seminar ersetzt bzw. erfüllt die Anforderungen an die jährliche Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 für Gabelstaplerfahrer.
UNSERE LEISTUNGEN:
- Erläuterung der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”
- Erläuterung der DGUV 68 “Flurförderzeuge”
- Hintergrund der jährlichen Unterweisung
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Beachten der Betriebsanleitung und Betriebsanweisung, Lastschwerpunkt und die Standsicherheit, Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Arbeitssicherheit, Hinweise zum sicheren Betrieb
- Betrieb von Flurförderzeugen
- Technische Neuerungen
- Gesetzliche Änderungen
In den Schulungen zur jährlichen Unterweisung wird insbesondere auf die Arbeitsbedingungen der Teilnehmer eingegangen. Das heißt bspw. kann auf die Risiken von Mitgängerfahrzeugen eingegangen werden oder bestimmte räumliche Gegebenheiten. Abschluss: Die Unterweisung wird von uns für den Unternehmer schriftlich dokumentiert und gilt als Nachweis für die Berufsgenossenschaften. Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1.
22. – 23. März 2019
26. – 27. April 2019
24. – 25. Mai 2019
28. – 29. Juni 2019
26. – 27. Juli 2019
23. – 24. August 2019
27. – 28. September 2019
25. – 26. Oktober 2019
22. – 23. November 2019
13. – 14. Dezember 2019